Der guten Ordnung folgender Hinweis: Im gewerblichen Bereich gibt es keine gesetzlichen oder grundsätzlichen Widerrufs-/Rücktrittsrechte.
In Einzelfällen ist es möglich, dass wir Neuware auf Kulanz zurücknehmen oder noch nicht ausgelieferte Aufträge stornieren.
Für eine Warenrückgabe prüfen Sie bitte vorab, ob folgende Kriterien vollständig erfüllt sind:
- die Ware muss unbenutzt und frei von Beschädigungen sein
- sofern die Ware in einer eigenen Produktverpackung geliefert wurde, muss diese ebenso unbenutzt und frei von Beschädigungen sein
- Verpackungseinheiten/Sets sind vollständig
- die Ware darf ab Auslieferdatum (Datum des Lieferscheins) nicht älter als 45 Tage sein
- der Warenwert liegt über 25,- Euro netto
- unsere Rechnung wurde bereits bezahlt
Sind die oben genannten Kriterien für eine Rückgabe erfüllt oder möchten Sie einen noch nicht ausgelieferten Auftrag stornieren, senden Sie uns bitte eine kurze Rückgabe-/Stornoanfrage per E-Mail, unter Angabe folgender Punkte:
- bei einer Warenrückgabe die Bestätigung der oben genannten Punkte
- unsere Auftrags- oder Lieferschein-Nr.
- unsere Artikel-Nr. und die Stückzahl zur Rückgabe/Stornierung
- eine kurze Begründung für die Rückgabe/Stornierung
Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie von uns eine Ticket-Nr. Wir prüfen den Vorgang zeitnah und informieren Sie, inwieweit eine Rücknahme möglich ist.
Erst danach senden Sie uns bitte, unter Angabe der Ticket-Nr., die Ware zurück.
Wichtiger Hinweis: Die Haftung für Beschädigungen/Verlust der Ware beim Rückversand liegt bei Ihnen. Bitte versichern Sie die Ware ggf. entsprechend.
Kaufmännisch verfahren wir anschließend wie folgt:
Sie erhalten auf die ordnungsgemäß retournierte Ware eine Gutschrift zur Verrechnung (diese Gutschrift ist drei Jahre nutzbar und gültig für alle Warengruppen-/Dienstleistungen bei uns).
In Abzug bringen müssen wir:
- entstandene Versandkosten
- ggf. in Anspruch genommene Skonti-Beträge
- einer Aufwandspauschale in Höhe von 5 % des Nettowertes, mindestens jedoch 25,- Euro zzgl. USt.
Eine Rücknahme ist leider nicht oder nur gegen eine höhere Eigenbeteiligung möglich wenn:
- die Ware extra für Sie hergestellt bzw. extra für Ihre Bestellung bezogen wurde
- die Ware auf Sie ein eigenes Label besitzt bzw. für Sie gekennzeichnet ist
- handelsübliche (Lager-)Mengen in unserem Lagersystem überschritten sind